Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/104/0066  

Betreff: B-Plan Nr. 10, 1. Änderung "Dorfmitte Melsdorf"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Planungs,- Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Melsdorf Vorberatung
12.09.2019 
Sitzung des Planungs,- Umwelt- und Bauausschusses der Gemeinde Melsdorf (offen)   
Gemeindevertretung Melsdorf
14.10.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Melsdorf ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

  1.  Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Dorfmitte Melsdorf“ und die Begründung (siehe Anlage) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt

oder

... werden mit folgenden Änderungen gebilligt: ...........................................................

…………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………. .

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO .....

..... waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen

oder:

... waren folgende Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen: ................................................................................................................ .

Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.

 

 Sachlage:

Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 10 ist für das Teilgebiet 10 ein Mischgebiet festgesetzt. Die Fläche eines ehemaligen Gärtnereibetriebs möchten die Eigentümer nun baulich entwickeln. Der vorliegende hochbauliche Entwurf für das neue Flurstück 491 ist bei den gegebenen Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) und zur Fläche für Stellplätze nicht realisierbar. Um mehr Spielraum für die bauliche Gestaltung zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Ziel der Gemeinde Melsdorf ist für das Teilgebiet 13 die Entwicklung eines Mischgebiets. Einbezogen in den Geltungsbereich ist auch der südliche Teil des Teilgebiets 20. Für dieses Wohngebiet war bereits im Ursprungsbebauungsplan im südlichen Teil die Bebauung in zweiter Reihe vorgesehen. Durch Vergrößerung des Baufensters soll die mehr Flexibilität bei der Platzierung der Gebäude geschaffen werden.

Mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann die Gemeinde den Planentwurf in das Beteiligungsverfahren geben: Der Planentwurf wird nach vorheriger Bekanntmachung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt; zeitgleich werden die von der Planung betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 270819 Melsdorf 1. Änderung BP 10 Melsdorf Dorfmitte Entwurf (2347 KB)