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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2019/050/0158  

Betreff: Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
17.10.2019 
Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Felde (offen)   
Gemeindevertretung Felde Entscheidung

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Beschlussvorschlag:

1.

Die Satzung der Gemeinde Felde über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Ortsteil Ranzel (nördlicher Bereich) soll um das Flurstück 18/14, Flur 7, Gemarkung Felde für die Bebauung mit bis zu vier Wohneinheiten erweitert werden, hierzu ist es notwendig die einzubeziehenden Flächen im F-Plan als Wohnbaufläche darzustellen. Es wird daher die 9. Änderung des Flächennutzungsplans aufgestellt.

 

Lage und Umfang der F-Planänderung (roter Bereich) sind aus der anliegenden Übersichtskarte ersichtlich.

 

 

2.

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:

 

Öffentliche Anhörung

 

3.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) erfolgt schriftlich.

 

4.

Mit der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden

 

5.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

6.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt durch das Amt eine Kostenübernahme-erklärung / Städtebaulichen Vertrag mit dem Antragsteller / Grundstückseigentümer erstellen und unterzeichnen zu lassen. Die durch das F-Plan- und städtebauliche Satzungsverfahren entstehenden Kosten – inkl. eines ggf. im Nachgang angestrebten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sowie der / einer ggf. erforderlichen Rechtsberatung - sind vom Antragsteller / Grundstückseigentümer zu tragen bzw. zu erstatten.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter:

davon anwesend:

 

Ja-Stimmen:Nein-Stimmen:Stimmenenthaltungen:

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ..............................................

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde plant die Satzung der Gemeinde Felde über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für den Ortsteil Ranzel (nördlicher Bereich) um das Flurstück 18/14, Flur 7, Gemarkung Felde für die Bebauung mit bis zu vier Wohneinheiten zu erweitern. Hierzu ist es notwendig die einzubeziehenden Flächen im F-Plan als Wohnbaufläche darzustellen. Diesbezüglich muss der F-Plan geändert werden..

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine (Kostenübernahmeerklärung seitens des Antragstellers wird eingeholt)

 

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Anlage/n:

Keine