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Vorlage - 2019/028/0097
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Beschlussvorschlag:
Für das Grundstück der Althofstelle „Dohrnscher Hof/Rolfshörner Weg 12“ wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 18 „Dohrnscher Hof“ (Umfang und Lage des Plangebietes ist aus anliegender Übersichtskarte ersichtlich) im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Planungsziel ist es, generationenübergreifendes Wohnen in zwei Mehrparteiengebäuden zu ermöglichen und die Erschließungsflächen an das Vorhaben anzupassen.
1 | Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB abgesehen. |
2 | Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
3 | . Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll das Planungsbüro GR Zwo, Flensburg, beauftragt werden |
4. Alle mit der Planung zusammenhängenden Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen
Sachverhalt:
Die Gemeinde hat die Althofstelle mit der Zielrichtung der Einrichtung eines generationenübergreifenden Wohnens in barrierefreier Ausführung erworben und freigemacht. Nachdem ein Vorhabenträger gefunden worden ist, sollen durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung geschaffen werden. Da es sich um eine Nachverdichtung im Innenbereich handelt, kann von den Verfahrenserleichterungen des § 13 a BauGB Gebrauch gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
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Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Bredenbek_VB18_ÜKarte (524 KB) |