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Vorlage - 0/130/0096-01-01
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 in der vorgelegten – geänderten - Fassung.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat bereits in ihrer Sitzung am 04.06.2020 über die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 beraten und diese, vorbehaltlich der Anhörung durch den Kindergartenbeirat beschlossen.
Im Rahmen dieser Anhörung hat sich herausgestellt, dass die Regelanfangszeiten für die Krippenbetreuung in der Nachtragssatzung versehntlich auf 7 Uhr und nicht auf 8 Uhr – wie auch in der Ü3-Betreuung festgelegt wurden.
Diese wird nunmehr durch den vorliegenden geänderten Satzungsentwurf korrigiert.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
5. Nachtragssatzung Gebühren
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | 5. Nachtragssatzung Gebühren Entwurf (149 KB) |