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Prüfung als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer ablegen

Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie einen ADR-Schein besitzen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Gefahrguttransporte haben besondere Anforderungen an die Sicherheit. Um diese zu gewährleisten, müssen Sie als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer eine entsprechende Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Dann erhalten Sie den ADR-Schein, auch Gefahrgutführerschein genannt.

ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in:

  • Basiskurs
  • Aufbaukurs Tank
  • Aufbaukurs Klasse 1
  • Aufbaukurs Klasse 7
  • Auffrischungsschulungen

Kurztext

  • Fahrerinnen und Fahrer, die Gefahrgut transportieren, benötigen ADR-Schein (Gefahrgutführerschein)
  • Erwerb durch Lehrgang bei anerkanntem Veranstalter mit anschließender Prüfung bei Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in:
    • Basiskurs
    • Aufbaukurs Tank
    • Aufbaukurs Klasse 1
    • Aufbaukurs Klasse 7
    • Auffrischungsschulung

 

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Zuständige Stelle

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

 

  • Sie nehmen an einer mindestens 2,5-tägigen Schulung teil, die von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannt ist.
  • In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
  • Die IHK führt die Prüfung durch. Dies erfolgt in der Regel direkt im Anschluss an den Lehrgang in den Räumen des Veranstalters.
  • Die Prüfungsdauer beträgt bei der:
    • Erstschulung
      • Basiskurs: 45 Minuten
      • Aufbaukurs Tank: 45 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 1: 30 Minuten
      • Aufbaukurs Klasse 7: 30 Minuten

    • Auffrischungsschulung: 30 Minuten

  • Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschreiten.
  • Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen den ADR-Schein aus.

Voraussetzungen

  • Sie haben ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkannten Schulung teilgenommen.
  • Um die Prüfung für einen Aufbaukurs abzulegen, haben Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden.
  • Um die Prüfung für einen Auffrischungskurs abzulegen, müssen Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung einen gültigen ADR-Schein vorlegen.

 

Ansprechpartner

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Öffnungszeiten:

Montag 07:30 - 17:00 Uhr

Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr


Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung

Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/


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Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr

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Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Freitag 07:30 - 14:00 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

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Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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