Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter erhalten
Möchten Sie eine Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter erhalten, können Sie diese beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
De-Mail stellt eine sichere Infrastruktur für digitale Kommunikation bereit. De-Mails ähneln E-Mails, sind aber sicherer: Die Identität von Absender und Empfänger kann nicht gefälscht werden und die Nachrichten werden ausschließlich über verschlüsselte Kanäle übertragen. Bürger, Unternehmen und Verwaltung können über den Dienst sicher kommunizieren. Den Betrieb dieser Infrastruktur übernehmen akkreditierte De-Mail-Diensteanbieter (DMDA).
Wenn Sie ein DMDA werden möchten, brauchen Sie eine Akkreditierung. Diese Akkreditierung erhalten Sie auf Antrag vom BSI. Dafür müssen Sie technische, organisatorische und datenschutzrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Zum Beispiel müssen Sie Versicherungen mit bestimmten Deckungssummen nachweisen und Zertifikate vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einholen.
Wenn Sie akkreditiert werden, erhalten Sie ein Gütezeichen. Mit diesem Gütezeichen dürfen Sie für die technische und administrative Sicherheit Ihrer Dienste werben.
Die Akkreditierung ist für drei Jahre gültig, danach müssen Sie eine Re-Akkreditierung beantragen.
Bevor Sie den Antrag stellen, können Sie sich mit Mitarbeitern des BSI treffen. In einem Informationsgespräch können sie Ihnen das Akkreditierungsverfahren sowie die damit verbundenen organisatorischen Fragen und die Kosten erläutern.
Kurztext
Eine Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter müssen Sie schriftlich beantragen. Das BSI empfiehlt Ihnen, Ihren Antrag formlos anzukündigen, bevor Sie die Nachweise einholen.
Antragsphase:
Begutachtungsphase:
Betriebsphase:
Voraussetzungen
Als De-Mail-Diensteanbieter müssen Sie:
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer
maximal 3 Monate
Die Gebühren für Ihre Akkreditierung richten sich nach dem Zeitaufwand des Verfahrens. Dabei gelten folgende Stundensätze:
Allgemeine Nachweise zum Unternehmen:
Die allgemeinen Nachweise zum Unternehmen dürfen nicht älter als sechs Monate sein.
Weitere erforderliche Nachweise:
Formulare: Antrag auf Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Antrag auf Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilungsleiter
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei
Tel:
+49 4340/409-201
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Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Obergeschoss
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Zimmer:
33
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53111 Bonn, Stadt
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