Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte

Wer eine Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle für bestimmte Bauprodukte / Bauarten betreiben will, benötigt eine behördliche Anerkennung.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden müssen

  • Bauprodukte, deren Herstellung/Anwendung beziehungsweise
  • Bauarten, deren Ausführung

außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert.

Wenn Sie eine solche Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle betreiben wollen, bedürfen Sie der behördlichen Anerkennung.

Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.

 

An das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin.

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr


Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)

Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 78730-0  
Web: www.dibt.de