Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe bekommen

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Die Unterrichtung erfolgt bei der Industrie- und Handelskammer und umfasst mindestens 40 Unterrichtsstunden, in denen Sie ohne Fehlzeiten präsent sein müssen. Vermittelt werden Ihnen unter anderem Ihre gesetzlichen Rechte und Pflichten als Sicherheitskraft sowie Techniken zum Umgang mit Menschen in Konfliktsituationen.

Die Unterrichtung erfolgt in deutscher Sprache, daher müssen Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen.

Im Anschluss an die Unterrichtung müssen Sie schriftliche und mündliche Verständnisfragen zu den Inhalten beantworten, um die Bescheinigung zu erhalten. Mit der Bescheinigung werden Sie auch in das Bewacherregister eingetragen.

Für die Eröffnung eines Bewachungsunternehmens oder den Einsatz in bestimmten Bereichen, wie Flüchtlingsunterkünften, in Diskotheken oder anderen öffentlichen Orten, müssen Sie die umfangreichere Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen.

Wenn Sie über einen Abschluss in einem einschlägigen Ausbildungsberuf, beispielsweise als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, verfügen, müssen Sie die Unterrichtung nicht extra nachweisen.

Kurztext

  • Bescheinigung über erfolgreiche Teilnahme an Bewachungsunterrichtung
  • Pflichtveranstaltung für Wachpersonal (angestellt)
  • Dauer der Unterrichtung ca. 40 Stunden
  • Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet
  • Unterrichtung in deutscher Sprache (Kompetenzniveau B1)
  • Keine Prüfung, aber Verständnisfragen
  • Nicht erforderlich bei abgeschlossener Berufsausbildung im Sicherheitsgewerbe oder bei staatlichen Sicherheitsorganen
  • Zuständig: Industrie- und Handelskammer (IHK)

 

Industrie- und Handelskammer

 

Die Bewachungsunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich zunächst bei Ihrer IHK zu der
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt, erfolgt mündlich und dauert ca. 40 Stunden.
  • Nach vollständiger Teilnahme ohne Fehlzeiten erhalten Sie die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung.
  • Die Bescheinigung wird auch an das Bewacherregister übertragen.

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie als Arbeitnehmer Bewachungsaufgaben übernehmen.

Voraussetzungen

  • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Bitte den eventuellen Anmeldeschluss der IHK beachten
  • Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.

Bearbeitungsdauer

  • Dauer der Unterrichtung: ca. 40 Stunden
  • Die Bescheinigung wird sofort oder innerhalb weniger Tage ausgestellt.

 

Die Gebühren erfahren Sie bei der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK). Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK.

 

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung
  • Eventuell weitere Unterlagen, Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK

 

§ 34a Absatz1 Gewerbeordnung (GewO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruchsverfahren

 

- Formulare: Anmeldeformular der IHK

- Onlineverfahren: nur zur Anmeldung

- Schriftformerfordernis: nein

- persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Unterrichtung

 

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Infothek

Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30