Diätassistentin / Diätassistent: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Wer die Berufsbezeichnung "Diätssistentin / Diätassistent" führen möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie die Berufsbezeichnung Diätassistentin/Diätassistent führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung
§ 2 Gesetz über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten (Artikel 1 des Gesetzes über den Beruf der Diätassistentin und des Diätassistenten und zur Änderung verschiedener Gesetze über den Zugang zu anderen Heilberufen) (Diätassistentengesetz - DiätAssG)
Vergleichbare Ausbildungsabschlüsse, die außerhalb Deutschlands erworben wurden, können gemäß § 2 Abs. 2 DiätAssG als gleichwertig anerkannt werden.
Verfügen Sie über eine entsprechende, abgeschlossene Ausbildung außerhalb Deutschlands, so können Sie gegebenenfalls (gemäß EU-Recht) als Dienstleistungserbringer vorübergehend und gelegentlich ohne Erlaubnis gemäß § 1 DiätAssG in Deutschland tätig werden. Sie müssen dies vorab der zuständigen Behörde melden.
Weitere Informationen zu Gesundheitsberufen in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD).
LAsD - Gesundheitsberufe in Schleswig-Holstein
- Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Kapitalverwaltungsgesellschaft beantragen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Steuerberatung (vorübergehend und gelegentlich) durch im EU-Ausland beruflich niedergelassene Personen: Meldebestätigung
Ansprechpartner
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel:
0431 988-9800
E-Mail:
Poststelle[at]shibb.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html