Die Bestimmung zur Untersuchungsstelle für Altholz in der Abfallwirtschaft beantragen
Wenn Sie als Stelle für die Prüfung und Untersuchung von Altholzchargen, die werkstofflich verwertet werden sollen, im Rahmen der Fremdüberwachung der Betreiber von Altholzbehandlungsanlagen in der Abfallwirtschaft tätig werden, müssen Sie zuvor dazu bekannt gegeben worden sein.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Betreiberinnen und Betreiber von Behandlungsanlagen zur Aufbereitung von Altholz für die Holzwerkstoffherstellung sind dazu verpflichtet, regelmäßig durch von der zuständigen Behörde bekannt gegebene Stellen Prüfungen und Untersuchungen zu Schadstoffgehalten von Altholz durchführen zu lassen.
Wollen Sie diese Kontrollen durchführen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde des Landes beantragen, Sie für die Bekanntgabe als Untersuchungsstelle zu bestimmen. Die Bekanntgabe beziehungsweise Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Kurztext
Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein
Sie stellen bei der Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Geschäftssitz haben, einen formlosen Antrag auf Bestimmung als Untersuchungsstelle für Altholz. Befindet sich Ihr Geschäftssitz im Ausland, so stellen Sie den Antrag in dem Bundesland, in dem Sie die Untersuchungstätigkeit vorrangig ausüben werden.
Gehen Sie dafür wie folgt vor:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 67,00 EUR
Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind gegebenenfalls weitere Unterlagen beizubringen.
§ 6 Absatz 6 Satz 1 und Absätze 7 und 8 Altholzverordnung (AltholzV)
Anhang II zu § 3 Absatz 1 Altholzverordnung (AltholzV)
Anhang IV zu § 6 Altholzverordnung (AltholzV)
Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall Fachmodul Abfall
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Wenn die Behörde die Bestimmung nicht erteilt, wird sie Ihnen einen entsprechenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, ist in Ihrem Bescheid beschrieben.
Formulare: Nein
Onlineverfahren: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-370
|
Fax:
+49 4347 704-116
E-Mail:
poststelle.flintbek[at]lfu.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/LFU_node.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00-15.00 Uhr
Freitag von 9.00-12.00 Uhr