Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsunternehmen - Genehmigung

Wer als Energieversorgungsunternehmen Haushaltskunden mit Elektrizität oder Gas beliefert, muss dies der Bundesnetzagentur gegenüber anzeigen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.