Fahrerlaubnis: Ersterteilung
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis (Nachweis per Führerschein).
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wer in der Bundesrepublik Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die unterschiedlichen Fahrerlaubnisklassen weichen stark voneinander ab.
Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber:
und die Erfüllung der Voraussetzungen entsprechend nachweist.
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich zu stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Unterlagen und ermittelt, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen. Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheins erteilt. Dies erfolgt in der Regel mit Bestehen der praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
- Für alle Klassen:
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).
- Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe,
- Sehtestbescheinigung.
- für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe,
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.
- für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.:
- Gutachten über besondere Anforderungen,
- Führungszeugnis.
Genaueres erfahren Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde.
Weitere Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT) oder bei Ihrer Fahrschule.
MWAVT - Führerschein und Fahrerlaubnisrecht
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