Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung benötigen Sie, wenn Sie zum Beispiel Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen oder einem Krankenkraftwagen befördern möchten.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Einer zusätzlichen Erlaubnis (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung - FzF) bedarf, wer einen Krankenkraftwagen führt, wenn in dem Fahrzeug entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert werden, oder wer ein Kraftfahrzeug führt, wenn in dem Fahrzeug Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Wenn Sie also Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen befördern, benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Voraussetzungen:
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Falls die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Krankenkraftwagen gelten soll: Einen Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe.
Ab dem 02.08.2021 wird die Ortskundeprüfung ersetzt durch den neuen Fachkundenachweis. Der genaue Inhalt und die hierfür zuständige Institution werden derzeit vom Bundesverkehrsministerium noch verhandelt und erst in der Zukunft bestimmt. Der Fachkundenachweis ist dann für die Bereiche Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich.
Bis der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis bestimmt wurden, ist die Vorlage des Fachkundenachweises für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr vorerst nicht erforderlich.
Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Führerschein und Fahrerlaubnisrecht, Fahrerlaubnisbehörden
- Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdienste und technischen Hilfsdienste: Beantragung
- Fahrverbot und Führerscheinentzug
- Halteverbot / Parkverbot: Ausnahmegenehmigung für Handwerker/Gewerbetreibende
- Internationalen Führerschein beantragen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
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      Fax:
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      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
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Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
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Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-1286  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-264
  
  
  
      E-Mail:
      fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      5. OG  
  |  
      Zimmer:
      533  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-283  
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      Fax:
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      E-Mail:
      fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      5. OG  
  |  
      Zimmer:
      515  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-285  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-264
  
  
  
      E-Mail:
      fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      5. OG  
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      Zimmer:
      517  
 
				 
				 
				 
				 
				