Fahrerlaubnis: Punkte und Folgen
Punkte und ihre Folgen auf Grund von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführerinnen/Fahrzeugführern und Halterinnen / Haltern ausgehen, hat die zuständige Stelle entsprechende Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (früher: Punktesystem) zu ergreifen.
Voraussetzungen:
Ab einem bestimmten Punktestand informiert das Kraftfahrt-Bundesamt das für die Fahrerlaubnisinhaberin / den Fahrerlaubnisinhaber zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Dieses leitet entsprechende Maßnahmen ein.
Verfahresablauf:
Teilnehmer / innen an Fahreignungsseminaren sollen sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen.
Fahreignungsseminare bestehen aus einer verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Sie dürfen nur von dazu berechtigten Fahrlehrerinnen / Fahrlehrern beziehungsweise Verkehrspsychologinnen / Verkehrspsychologen durchgeführt werden.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) an. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.
Informationen zu Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Nähere Informationen zum Punktsystem bietet das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).
Im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister oder "Verkehrssünderkartei") werden die im Straßenverkehr auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmer/innen registriert. Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und die Betroffenen selbst.
Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein
KBA - Fahreignungsregister (FAER)
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Es gilt eine Maskenempfehlung für die Kreisverwaltung und alle Außenstellen.
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
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Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Tel:
+49 4331 202-163
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
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Zimmer:
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