Handwerksrolle/Gewerbeverzeichnisse: Änderung von Eintragungen
Änderungen von Unternehmensdaten, wie zum Beispiel die Adresse oder Rechtsform, müssen Sie unverzüglich der für Sie zuständigen Handwerkskammer (HWK) melden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Die Änderungen werden umgehend in die Handwerksrolle oder das Gewerbeverzeichnis aufgenommen.
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.
Das entsprechende Formular erhalten Sie von der zuständigen Handwerkskammer.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der HWK Lübeck.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Handwerkskammer Flensburg
Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel:
0049461 866-0
|
Fax:
0049461 866-110
E-Mail:
info[at]hwk-flensburg.de