Anlagenüberprüfung durch Sachverständige anordnen
Im Rahmen der Überwachung von Industrie- und Gewerbebetrieben können die Überwachungsbehörden Messungen der Emissionen und Immissionen und sicherheitstechnische Prüfungen durch Sachverständige anordnen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
- Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
- Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen
- Anerkennung als Sachverständigenorganisation für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen beantragen
- Baulicher Brandschutz: Prüfingenieurin/Prüfingenieur- Anerkennung
- Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
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