Nationales Visum beantragen
Wenn Sie für einen längerfristigen Aufenthalt nach Deutschland einreisen wollen, müssen Sie ein nationales Visum beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Je nachdem, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen, benötigen Sie für Aufenthalte in Deutschland, die länger als 90 Tage dauern, ein nationales Visum. Das Vorgehen und die Voraussetzungen sind auch abhängig davon, zu welchem Zweck Sie sich in Deutschland aufhalten wollen (beispielsweise Erwerbstätigkeit, Familiennachzug, Studium und Ausbildung).
Für Staatsangehörige der EU-Staaten und einiger weiterer Staaten (beispielsweise Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA, Kanada, Australien) besteht keine Visumpflicht. Diese können in der Regel auch für einen längeren Aufenthalt ohne nationales Visum einreisen und ihren Aufenthaltstitel nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragen. Eine vollständige Länderliste mit einer Angabe der jeweiligen Visumpflichten finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
In bestimmten Fällen müssen Sie Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Die Erteilung des nationalen Visums richtet sich nach denselben Vorschriften, die auch für die Erteilung des Aufenthaltstitels gelten, den Sie nach Ablauf des Visums im Inland beantragen müssen (zum Beispiel Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU).
Kurztext
Ansprechpartner für nationale Visa sind die Visastellen der deutschen Auslandsvertretungen.
Zuständige Stelle
Für Visumangelegenheiten im Ausland sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaften, Generalkonsulate) zuständig. Über die Internetseite des Auswärtigen Amtes finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
Ein Visum für einen längerfristigen Aufenthalt müssen Sie bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem Zweck Ihres Aufenthaltes. Sie sind im Einzelnen geregelt in den Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Rechtsverordnungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig. Informationen zur Terminsituation und zur Terminbuchung finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.
Bearbeitungsdauer
Abhängig vom Einzelfall zwischen wenigen Tagen und mehreren Monaten
In bestimmten Fällen kann die Gebühr ermäßigt oder ganz erlassen werden.
Einzelheiten zu den vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf den Internetseiten der deutschen Auslandsvertretungen.
Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen
Ansprechpartner
Auswärtiges Amt
11013 Berlin, Stadt
Tel:
+49-3018 17-2000
|
Fax:
+49-3018 17-51000
Web:
www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/DtAuslandsvertretungenA-Z-Laenderauswahlseite_node.html