Standplatzgenehmigung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie jedoch einen schriftlichen Antrag stellen.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet.
Sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist:
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
Bei festgesetzten Märkten nach § 69 Gewerbeordnung (GewO) entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
- Buchmacherin / Buchmacher (Wetten): Erlaubnis
- Diätassistentin / Diätassistent: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Handwerksrolle: Auskunft
- Immissionsschutz: Genehmigungen / Anzeigen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe: Eintragung
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-000
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Reventlouallee 6
24105 Kiel
Tel:
+49 431 988-8650
|
Fax:
+49 431 988-6161111
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de