Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zu gewerblichen Zwecken benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Möchten Sie Veranstaltungen wie etwa Tierschauen, Tierbörsen und Tierausstellungen durchführen, müssen Sie dies der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen. Zudem benötigen Sie eine tierschutzrechtliche Erlaubnis, wenn Sie
Für Viehausstellungen, Viehmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art gilt Anzeigepflicht nach den Regelungen des Tiergesundheitsgesetzes. "Vieh" sind in diesem Sinne zum Beispiel Haustiere der Arten Pferd, Esel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Kaninchen, viele Geflügelarten, Gehegewild und Kameliden.
Hunde- und Katzenausstellungen müssen angezeigt werden, wenn
Kurztext
Tierausstellung, Tiermarkt oder Tierbörse anmelden
Tierschutzbehörde beim Landratsamt, in kreisfreien Städten bei der Stadtverwaltung
Melden Sie Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Stelle an. Dies erfolgt entweder durch einen Vordruck, den die Behörde zur Verfügung stellt, elektronisch oder durch formlosen Antrag.
Der formlose Antrag sollte folgende Punkte enthalten:
Der Veranstaltungsort, der für die Veranstaltung genutzt werden soll, wird von der zuständigen Veterinärbehörde vor Ort besichtigt. Die Erlaubnis zur Tierausstellung (eventuell mit Auflagen und Beschränkungen) oder der negative Bescheid sowie der Gebührenbescheid werden in der Regel per Post zugestellt.
Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der zuständigen Behörde über Details zu den Voraussetzungen und den Verfahrensablauf; soweit vorhanden, erhalten Sie dort auch das Antrags-/Anzeigeformular.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige: mindestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
gegebenenfalls: Verfahrensgebühr nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie im konkreten Fall vorlegen müssen.
§ 69 Gewerbeordnung (GewO) § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes § 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) § 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) § 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV) § 4 Tollwutverordnung (TollwV) | |
§ 11 Tierschutzgesetz (TierSchG)
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
§ 25 Tiergesundheitsgesetz (TierGesG)
§ 4 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
§ 7 Geflügelpest-Verordnung (GeflPestSchV)
§ 4 Tollwutverordnung (TollwV)
Rechtsbehelf
Widerspruch
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Legehennenbetriebsregister und Erzeugercodes
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
- Tierschutzbeauftragte bestellen
- Vogelgrippe
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Postfach
905
24758
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Es gilt eine Maskenempfehlung für die Kreisverwaltung und alle Außenstellen.
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Leitung
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Tel:
+49 4331 202-314
|
Fax:
+49 4331 202-568
E-Mail:
veterinaeramt[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
119
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Umwelt, Kommunal-, und Ordnungswesen
Tel:
+49 4331 202-315
|
Fax:
+49 4331 202-568
E-Mail:
veterinaeramt[at]kreis-rd.de
Etage:
1. OG
|
Zimmer:
120
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-7239
E-Mail:
schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
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Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr