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Änderung der Gebühren für die Klärschlammabfuhr ab 01.01.2012

Im Rahmen der Sitzung des Amtsausschusses am 06.12.2011 wurde u.a. die 3. Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Klärschlammabfuhr beschlossen. Im Rahmen dieser Änderungssatzung werden die Gebührensätze mit Wirkung vom 01.01.2012 aufgrund einer erfolgten Neuausschreibung der erforderlichen Abfuhrdienstleistungen neu festgesetzt.


Für die 3. Änderungssatzung erfolgt in den nächsten Tagen die öffentliche Bekanntgemachung.