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Auszug - 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010  

Sitzung der Gemeindevertretung Quarnbek
TOP: Ö 19
Gremium: Gemeindevertretung Quarnbek Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Turnhalle Schule Strohbrück
Ort: Mönkbergseck 25-27, 24107 Quarnbek
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Bürgermeister unter bgm.quarnbek@amt-achterwehr.de zu reservieren.
0/130/0096-01-01 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2020/130/0096-01
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Gemeindevertreter Kaphengst verliest den Sachverhalt der Beschlussvorlage, daraufhin ergeht der Beschluss.

 


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung der Gemeinde Quarnbek für die Nutzung der Kindertagesstätte Strohbrück vom 11.03.2010 in der vorgelegten – geänderten - Fassung.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  10
Nein Stimmen    0
Enthaltungen    0