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Auszug - Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 01. Juli 2020
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2020/000/0101 verwiesen.
Ohne Aussprache ergeht folgender
Beschluss:
Für den Bereich des Wasserwerk Felde beschließt das Amt Achterwehr, dass zur Berücksichtigung der befristeten Absenkung des allgemeinen und des ermäßigten Umsatzsteuersatzes die Verbrauchsabrechnung nach dem sog. „Zeitscheibenmodell“ erfolgt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür,