Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Bürgerinformationssystem

Auszug - Entwicklung der Verwaltung (Grundsatzentscheidung)  

Sitzung des Hauptausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 16
Gremium: Hauptausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. Abstandsgebot & Beachtung allg. Hygieneregeln (Händehygiene, Niesetikette, Lüften). Die Anzahl der Besucherplätze wird auf 10 Personen begrenzt, die Plätze sind beim Amt Achterwehr unter Sitzungsdienst@amt-achterwehr.de zu reservieren. Sofern die Tagesordnungspunkte nicht abschließend behandelt werden können, wird die Sitzung am Mittwoch 17.02.2021 um 16:00 Uhr im Sitzungssaal der Amtsverwaltung fortgesetzt.
2021/000/0141 Entwicklung der Verwaltung (Grundsatzentscheidung)
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage 2021/000/0141 verwiesen.

 

Der Amtsdirektor erläutert ergänzend.

Im Anschluss ergeht folgender

 


Beschluss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Amtsausschuss Folgendes zu beschließen:

 

  1. In den Jahren 2021/2022 soll ein Prozess zur Organisationsentwicklung/ Personalentwicklung angestoßen werden, um langfristig die Leistungsfähigkeit der Amtsverwaltung unter sich verändernden Rahmenbedingungen zu sichern. Angesichts der vielfältigen Sachaufgaben und Herausforderungen an die Verwaltung kann dieser Prozess nicht allein mit eigenen Ressourcen bewältigt werden. Der Amtsdirektor wird beauftragt, sich durch das Kompetenzzentrum für Verwaltungsmanagement (KOMMA) in Bordesholm hinsichtlich der Initiierung und Durchführung dieses Prozesses beraten zu lassen und die voraussichtlichen Kosten des Prozesses zu ermitteln. Über die Durchführung des Prozesses entscheidet sodann der Hauptausschuss.
  2. Nach Abschluss der Untersuchung und Umsetzung der daraus resultierenden organisatorischen und personellen Maßnahmen sind alle Arbeitsplätze durch die VAK SH neu zu bewerten (tarifvertragliche Verpflichtung).
  3. In den Jahren 2022/23 soll zur Vorbereitung der fortschreitenden Digitalisierung ein Dokumenten-Management-System DMS als zentrale Kommunikationsplattform digitaler Verwaltungsleistungen eingekauft und implementiert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die neu einzuführende Finanzsoftware kompatibel zum DMS ist. Mit der Einführung des DMS soll in der Finanzabteilung begonnen werden (siehe Punkt 4.).
  4. Spätestens 2023 wird die bisher verwandte Finanzsoftware CIP vom Anbieter

            nicht mehr weiterentwickelt. Eine neue Software soll bis zu Beginn des Jahres

            2023 ausgewählt, beschafft und anschließend zu Beginn des Jahres 2024

            eingeführt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

7 Ja Stimmen 
1 Nein Stimme 
0 Enthaltungen