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Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Westensee für das Haushaltsjahr 2021
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Gemeindevertreter Dr. von Bülow verliest die wichtigsten Eckpunkte des Haushaltes.
Nach § 77 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Entsprechend der maßgeblichen Regelungen der Gemeindeordnung (§ 77 GO) sowie der ergänzenden Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO Doppik) wurden unter Berücksichtigung des Haushaltserlasses des Innenministeriums SH, die für die Gemeinde geltenden, maßgeblichen finanziellen Eckwerte sowie die Mittelanmeldungen aus den gemeindlichen Fachausschüssen seitens der Verwaltung die anliegenden Entwürfe eines Ergebnis- und eines Finanzplanes für das Jahr 2021 erarbeitet, deren Ergebnisse in dem Entwurf einer Haushaltssatzung ausgewiesen sind.
Neben den Festsetzungen der Gesamtbeträge von Einnahmen und Ausgaben im Bereich des Ergebnis- sowie des Finanzplans werden über den Entwurf der Haushaltssatzung festgesetzt:
- Der Höchstbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 320.000,00 Euro.
- Die Anzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,28 Stellen.
- Hebesätze für die Realsteuern auf 370 (Grundsteuer A), 390 (Grundsteuer B) und 370 (Gewerbesteuer).
Aufgrund der veranschlagten Kreditaufnahme bedarf die Haushaltssatzung einer Genehmigung nach § 85 GO der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht.
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 29.04.2021 einige Änderungen beschlossen, die in den beigefügten Unterlagen enthalten sind.
Beschluss:
Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2021 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 11
Nein Stimmen 0
Enthaltungen 0