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Auszug - 8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Feuerwehrgerätehaus" hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

Sitzung des Planungs,- Umwelt- und Bauausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 8
Gremium: Planungs,- Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Es gelten die allgemeinen Hygieneanforderungen aus § 2 der Corona-BekämpfVO, insb. das Abstandsgebot (1,5 Meter zu anderen Personen), die Beachtung allgemeiner Hygieneregeln (z. B. Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten). Die Besucherplätze sind bei der Bürgermeisterin unter bgm.melsdorf@amt-achterwehr.de zu reservieren.
2021/104/0162 8. Änderung des Flächennutzungsplanes "Feuerwehrgerätehaus"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Der Ausschuss beschließt.

 

  1. Zwischenzeitlich ist die frühzeitige Beteiligung erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:              - siehe Anlage 1

 

  1. Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes „Feuerwehrgerätehaus“ einschließlich Begründung und Umweltbericht, werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Die Ermittlung der Belange des Umweltschutzes erfolgt entsprechend dem im Umweltbericht dargelegten Umfang und Detaillierungsgrad.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 8

Davon anwesend:

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0  Enthaltungen: 0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter von der Beratung und der Abstimmung ausgeschlossen.