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Auszug - Haushaltssatzung der Gemeinde Melsdorf für das Haushaltsjahr 2022  

Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 9
Gremium: Finanzausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 24.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
2021/104/0177 Haushaltssatzung der Gemeinde Melsdorf für das Haushaltsjahr 2022
     
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Brandt erörtert die Vorschläge der Verwaltung für die Haushaltsansätze für das Jahr 2022. Sie stellt eine Liste vor, anhand der ersichtlich ist, wie sich Haushaltsansätze für 2022 gegenüber den Ansätzen einschl. 1. Nachtrag 2021 verändern.

Nachfragen hierzu ergeben sich hinsichtlich der gestiegenen Personalkosten im Bereich der Kita sowie der Sachkosten für die Kita.

Dr. Ehlers weist darauf hin, dass man im Kita-Bereich über Sachkosten seitens der Gremien zu Einzelposten diskutiert. Hier könnte auch eine jährliche Pauschale eingestellt werden, über die dann die Kita-Leitung in eigener Zuständigkeit entscheidet. Die in Rede stehenden Summen sind verglichen mit anderen wesentlichen Ausgabepositionen nicht sonderlich hoch.

Hinsichtlich der sonstigen vorgelegten Zahlen wird aus dem Ausschuss angeregt, die sich kurzfristig veränderten Beträge anzupassen. So ist der Zuschuss für die Sporthalle anzupassen, gleichzeitig sollten die Einnahmen für das Schmutzwasser von 160.000 € auf 200.000 € erhöht werden. Obwohl sich auch rechnerisch eine Mehreinnahme im Niederschlagswasser-Bereich abzeichnet, soll der Ansatz nicht erhöht werden.

Im Bereich des Steueraufkommens ergibt sich die Frage, ob und inwieweit die Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer angepasst werden sollten.

Alle Hebesätze in Melsdorf liegen unterhalb der vom Land vorgesehenen Nivellierungssätze. Dieses bedeutet, dass bei der Berechnung von Zuschüssen und Umlagen die Differenz aus möglichen Einnahmen mit dem Nivellierungssatz und den tatsächlichen Einnahmen mit dem gemeindlichen Hebesatz mögliche Zuschüsse mindern bzw., dass die Gemeinde Melsdorf deshalb zusätzlich Umlagen abführt, obwohl keine Einnahme vorhanden war.

 

In der Diskussion besteht Einigkeit, dass die Grundsteuer A nicht angepasst werden soll. Der derzeitige Hebesatz liegt ohnehin über dem Nivellierungssatz und die absolut vereinnahmte Steuer ist in der Höhe wenig relevant.

Hinsichtlich der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer wird kontrovers diskutiert, die Sätze um 10 Punkte anzuheben, was etwa 3% entspräche. Die vorgeschlagenen Hebesätze liegen dann mit 330 bei der Grundsteuer B und 340 bei der Gewerbesteuer weiterhin knapp unterhalb der Nivellierungssätze des Landes.

Aufgrund der unterschiedlichen Positionen wird abgestimmt.

Die Abstimmung ergibt 3 Stimmen für den Vorschlag zur Anhebung der Hebesätze um 10 Punkte sowie 2 Gegenstimmen.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den als Anlage beigefügten Entwurf einer Haushaltssatzung für das Jahr 2022 nebst Anlagen als Satzung zu beschließen.

Die Hebesätze für Grundsteuer B sowie die Gewerbesteuer sind um jeweils 10 Punkte anzuheben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  3
Nein Stimmen  2
Enthaltungen keine