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Auszug - 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Melsdorf", hier: Aufstellungsbeschluss   

Sitzung des Planungs,- Umwelt- und Bauausschusses der Gemeinde Melsdorf
TOP: Ö 6
Gremium: Planungs,- Umwelt- und Bauausschuss der Gemeinde Melsdorf Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 08.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Melsdorf
Ort: Karkkamp 4, 24109 Melsdorf
Zusatz: Zugang für Mandatsträger/innen und Besucher/innen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstand, Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten).
2021/104/0181-01 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Solarpark Melsdorf", hier: Aufstellungsbeschluss

   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/104/0181
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Änderung des Flächennutzungsplanes wurde mit einer falschen Plannummerierung aufgestellt worden. Deshalb muss die Aufstellung erneuert werden. Inhaltliche Änderungen gibt es keine.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung Melsdorf möge beschließen:

 

  1. Die Gemeinde Melsdorf beschließt  die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet „Solarpark Melsdorf“, gelegen südwestlich der Ortslage im Winkel zwischen der Bahnlinie Rendsburg-Kiel und der Autobahn A 210 und östlich der Straße „Fegefeuer

Planungsziel ist es, für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Lage und Umfang des Plangebietes sind aus nachstehender Übersichtskarte ersichtlich.

 

 

  1. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) soll wie folgt durchgeführt werden:

Öffentliche Anhörung

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 4 Abs. 1 BauGB soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Mit der Ausarbeitung der Planung soll das Planungsbüro GRZwo, Flensburg, beauftragt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Alle mit der Planung zusammenhängenden Kosten sind vom Vorhabenträger zu tragen.

 

Bemerkung:  

Frau Szodruch und Herr Baasch verlassen wegen möglicher Befangenheit den Raum. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: Henning Baasch.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  7
Nein Stimmen  0
Enthaltungen  0