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Auszug - Grundsatzbeschluss über Flächenumfang für regenerative Energien  

Sitzung des Umwelt-und Fremdenverkehrsausschusses der Gemeinde Westensee
TOP: Ö 8
Gremium: Umwelt-und Fremdenverkehrsausschuss der Gemeinde Westensee Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 14.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 20:55 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerhaus Westensee
Ort: Schulweg 7, 24259 Westensee
Zusatz: Zugang für Mandatsträger/innen und Besucher/innen nur mit Mund-Nasen-Bedeckung. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygieneanforderungen (Abstand, Händehygiene, Niesetikette, Lüften von Räumlichkeiten).
2022/171/0096 Grundsatzbeschluss über Flächenumfang für regenerative Energien
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Mit dem Beschluss sollen festgelegt werden, dass max. 2% Gemeindefläche inkl. Flächen in Privatbesitz r Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien (z.B. Solar, Photovoltaik, Wind) genutzt werden dürfen.

 

Gemeindefläche Gemeinde Westensee: 4.047 Hektar / 75% sind Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet und FFH Schutzgebiet

 

2% entsprechen 81 Hektar Gemeindefläche, die dann für Solarflächen zur Verfügung stehen.

 

Im Grunde bleiben damit kaum Flächen übrig, auf denen weitere Anlagen aufgestellt werden könnten. Es gibt jedoch die Befürchtung, dass von Höherer Stelle (z.B. Kreis RD-ECK) andere Flächen, z.B. Wasserflächen, als Nutzungsflächen r Anlagen deklariert werden könnten und somit das Erholungsbild in der Gemeinde beeinträchtigt werden könnte.

 

Der Bürgermeister betont, dass von der Entscheidung der Gemeinde Westensee als größter Gemeinde im Kreis RD-ECK auch eine Signalwirkung ausgehe.

 

Hinweis: Dieser Beschluss kann jederzeit von der Gemeinde revidiert oder verändert werden. Dieser Beschluss kann jederzeit durch Beschlüsse von höherer Stelle (z.B. Kreis RD-ECK) außer Kraft gesetzt werden


Grundsatzbeschluss über Flächenumfang für regenerative Energien 2022/171/0096:

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung: Für die Erzeugung regenerativer Energien z.B. durch Flächensolarparks begrenzt die Gemeinde die Fläche auf max. 2 % des Gemeindegebiets. Flächensolarparks und sonstige werden zudem auf die Bereiche begrenzt, die nicht dem Naturschutz- oder dem Landschaftsschutz unterliegen. Darüberhinausgehende Wünsche nach einer Bauleitplanung zur Ermöglichung von Solarparks können nicht berücksichtigt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen  5
Nein Stimmen 1 
Enthaltungen  0