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Bürgerinformationssystem

Auszug - Antrag auf Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots im Hasselrader Weg  

Sitzung des Liegenschaftsausschusses der Gemeinde Felde
TOP: Ö 6
Gremium: Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Felde Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 06.10.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:48 Anlass: Sitzung
Raum: Gemeindezentrum Felde
Ort: Raiffeisenstraße 2a, 24242 Felde
2022/050/0456 Antrag auf Anordnung eines eingeschränkten Haltverbots im Hasselrader Weg
   
 
Status:öffentlich  
Beteiligt:1.2 Ordnungsamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Antrag auf das Rederecht für Annette Schmoock

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen 6 einstimmig
Nein Stimmen 
Enthaltungen 

 

 

Sachverhalt:

 

Im Hasselrader Weg wird derzeit auf der rechten Seite von der Dorfstraße aus gesehen dauerhaft im Bereich des ausgebauten Gehwegs geparkt.

Die Gemeinde begehrt nun in diesem Bereich ein eingeschränktes Halteverbot über die komplette Länge des Hasselrader Weges bis zum Ende des ausgebauten Gehweges.

 

Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde folgendes festgestellt:

1.Die Strecke von Dorfstraße bis zum Ende des ausgebauten Gehwegs ist ca. 207 Meter lang.

2. Zum Zeitpunkt der Kontrolle standen 10 Fahrzeuge im betroffenen Straßenbereich.

r weitere 6-7 Fahrzeuge wäre noch ein Parken möglich gewesen.

3. Die Restbreite der Fahrbahn wurde an der schmalsten Stelle zwischen einem Fahrzeug und dem gegenüberliegenden Straßenrand mit 3,10 Meter gemessen.

 

Nach Prüfung durch die Verwaltung ist ein eingeschränktes Halteverbot für den kompletten Bereich nicht anordnungsfähig.

 

r den Bereich von Dorfstraße bis zur Koppelzufahrt hinter dem Bauhof kann die Anordnung eines beidseitigen eingeschränkten Halteverbots aus folgenden Gründen erfolgen:

Keine Behinderung des Liefer- und Kundenverkehrs EDEKA, Lieferverkehr Bauhof sowie Ein- und Ausfahrten mit Bauhoffahrzeugen, Fahrzeugverkehr Postweg, Zufahrt Koppel

 

Die Anordnung des beidseitigen eingeschränkten Halteverbots in diesem Bereich ist dadurch begründet, dass dadurch lediglich ein Wechsel von der einen auf die Straßenseite durch die parkenden Fahrzeuge verhindert wird.

r den hinteren Bereich des Hasselrader Wegs ab Koppelzufahrt bis Ende des ausgebauten Gehwegs ist die Anordnung eines beidseitigen Halteverbots nicht begründet.

In diesem Bereich erfolgt überwiegend Anwohnerverkehr.

Die Restbreite der Fahrbahn ist ausreichend.

Es liegt keine enge Stelle im Sinne der Straßenverkehrsordnung vor.

Eng ist eine Straße, wenn eine Restbreite von 3,05 Meter unterschritten wird. Bei den vorliegenden Maßen ist es möglich durch langsames Vorbeifahren weder die stehenden Fahrzeuge noch die Bankette zu beschädigen.

r den gelegentlichen landwirtschaftlichen Verkehr ist durch die Halteverbotsstrecke im vorderen Bereich eine ausreichende Fläche vorhanden um den Begegnungsverkehr hier zu gewährleisten und ausreichend Fläche vorhanden, wenn Fahrzeuge vor dem Bereich warten müssen, wo kein Halteverbot angeordnet wird.

 

Die Länge dieser Strecke beträgt ca. 57 Meter und würde abzüglich des Zufahrtsbereichs des kleinen Parkplatzes hinter dem EDEKA-Gebäude weiterhin etwa 8-9 Fahrzeugen (5-6 vor der Zufahrt und 3 dahinter) Platz zum Abstellen bieten.

 

Aussprache:

 

Annette Schmoock erläutert die Personalsituation bei Edeka und den entsprechenden Bedarf für Parkraum bei Edeka. Sie plädiert für die Möglichkeit zusammen nach einer Lösung zu suchen, damit auch genug Parkplatz für Kunden ist.

 

In der Diskussion wird über die Möglichkeit gesprochen, eine zusätzliche Fläche bei den ausgewiesenen Personalparkplätzen als Parkfläche einzurichten. Dazu müsste sich der Grundstückseigentümer mit der UNB in Verbindung setzen.

Als andere Idee wird überlegt, das eingeschränkte Halteverbot erst ab der Edeka-Ausfahrt zu beantragen. Die Koppelausfahrt ist dann nicht mit enthalten, der Pächter sollte dann gebeten werden, beim Befahren mit schweren landwirtschaftlichen Fahrzeugen im Edeka Markt Bescheid zu sagen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Kosten für Verkehrszeichen und Pfosten, Aufstellung durch Bauhof


Beschluss:

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt, einen Antrag auf Anordnung eines beidseitigen eingeschränkten Halteverbots (VZ 286) im Hasselrader Weg zwischen Dorfstraße und dem Lampenmast hinter der Zufahrt zum Parkplatz zum Edeka zu stellen (siehe anliegenden Lageplan neu!).


Abstimmungsergebnis:

 

Ja Stimmen 6 einstimmig
Nein Stimmen 
Enthaltungen 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Neue Anlage TOP6 (378 KB)