Bürgerinformationssystem
Auszug - Antrag der Fraktion WIR-ZAQ betreffend die Satzung über die Niederschlagswasserbeseitigung der Gemeinde Quarnbek: Beratung und Beschluss über die formelle Aufhebung der Satzung wegen Rechtswidrigkeit
|
Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende verliest den Sachverhalt.
Herr Lepper berichtet von Bürgern, die sich ungerecht behandelt fühlten. Sie werden zu Gebühren veranlagt, obwohl nicht klar ist, ob sie überhaupt in eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung entwässern. Teilweise werden Bürger doppelt zur Kasse gebeten, einmal durch die Gemeinde, einmal vom Boden- und Wasserverband Melsdorfer Au. Auch weist Herr Lepper darauf hin, dass die Bürger ihrerseits einen technischen Nachweis erbringen müssen, wenn sie ihr Niederschlagswasser auf ihrem Grundstück versickern wollen. Auf der anderen Seite aber verfügt die Gemeinde nicht über den technischen Nachweis, dass die Leitungen das anfallende Wasser überhaupt weiterleiten können. Der Bürgermeister bestätigt diesen Sachverhalt. Man habe die Satzung genau aus diesem Grund erlassen. Mit den Einnahmen solle ein entsprechender Ausbau finanziert werden.
Herr Lepper stellt den Anschluss- und Benutzungszwang auch deshalb in Frage, da nach Zahlen aus der Amtsverwaltung jedes vierte Grundstück vom Anschlusszwang befreit sei. Und dies, obwohl die Gebiete, in denen ein Anschlusszwang bestehe, bereits ausschließlich entlang von Niederschlagswasserleitungen lägen. Es ergäben sich hierdurch nicht unwesentliche Nachteile für diejenigen, die sich dem Anschlusszwang unterwerfen. Er rechnet vor, dass die Gebühren um 20% gesenkt werden könnten.
Der Unmut innerhalb der Gemeinde bestätigt sich in der folgenden regen Diskussion zwischen den anwesenden Einwohnern.
Frau Schöps regt daher an, dass man sich das Leitungsnetz einmal genauer ansehen solle. Diese Informationen sollen beim Amt angefragt werden.
Der Vorsitzende gibt zu bedenken, dass die Anlage, welche die Gebiete mit Anschlusszwang zeigt, sehr ungenau und unscharf sei. Man könne einzelne Grundstücke hierauf nicht zweifelsfrei identifizieren.
Beschluss:
Die Amtsverwaltung wird gebeten, zeitnah die Satzung über die Erhebung von Abgaben für
die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Quarnbek vom 20. 12. 2022 auf ihre
formelle Rechtmäßigkeit – insbesondere hinsichtlich des sog. Zitiergebotes - zu überprüfen.
Sofern etwaige formelle Fehler festgestellt werden, ist darzulegen, ob und wie diese sowohl
für die Zukunft als auch ggf. für die Vergangenheit geheilt werden können.
Es wird empfohlen vorerst keine weiteren Bescheide aufgrund dieser Satzung zu erteilen.
Weitere Beratungen und Beschlussfassungen zu den Punkten 7.1 bis 7.4 werden bis zur
Vorlage des Prüfungsergebnisses zunächst vertagt.
Abstimmungsergebnis:
Ja Stimmen 3
Nein Stimmen 2
Enthaltungen 0