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Auszug - Verwaltungskostenbeiträge des Amtes für die Betreuung kostenrechnender Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden  

Sitzung des Finanz- und Bauausschusses des Amtes Achterwehr
TOP: Ö 11
Gremium: Finanz- und Bauausschuss des Amtes Achterwehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 03.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:30 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal Amtsgebäude Achterwehr
Ort: Inspektor-Weimar-Weg 17, 24239 Achterwehr
2019/000/0072 Verwaltungskostenbeiträge des Amtes für die Betreuung kostenrechnender Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden
   
 
Status:öffentlich  
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Wiederum erteilt der Vorsitzende dem Kämmerer das Wort. Dieser verweist zunächst darauf, dass sich die Gremien in der Vergangenheit alle paar Jahre mit der Festsetzung bzw. Anpassung der Verwaltungskostenbeiträge für die Verwaltung der kostenrechnenden Einrichtungen der Gemeinden und des Amtes befasst haben. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist der § 21 der Amtsordnung.

Nachdem im vergangenen Jahr lediglich zusätzliche Einrichtungen aufgenommen und für diese Verwaltungskostenbeiträge festgesetzt wurden, ist nunmehr die turnusmäßige Fortschreibung nach Aktualisierung der Festsetzungsgrundlage vorgesehen. Die sich daraus ergebenden Änderungen sind der Vorlage zu diesem Tagesordnungspunkt als Anlage beigefügt.

Größte Änderungen ergeben sich dabei im Bereich der Verwaltung der gemeindlichen Kindertagesstätten, da hier zum 01.01.2020 erstmals die seit Jahren ausgewiesene zusätzliche Stelle besetzt werden konnte und die entsprechenden Personalkosten fast vollständig auf die vier gemeindlichen Einrichtungen umzulegen sind.

Insgesamt ergeben sich aus den neuen Verwaltungskostenbeiträgen für den allgemeinen Verwaltungshaushalt des Amtes Mehreinnahmen in Höhe von 128.802,69 Euro.

 

Hinsichtlich der Mehrkosten für den Kita-Bereich bittet Herr Sebelin um nähere Ausführungen, da diese so für ihn nicht plausibel sind und durch die Neueinstellung einer Kraft auch eine Entlastung der bisher in diesem Bereich eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen müsste. Hierzu verweist der Kämmerer zunächst darauf, dass diese zusätzliche Kraft nicht vorhandene Verwaltungsmitarbeiter sondern die KiTa-Leitungen entlasten soll und daher auch nur zu einer finanziellen Mehrbelastung dieser Einrichtungen führt. Herr AD Brand ergänzt dies dahingehend, dass diese Stelle seinerzeit auf Initiative zweier Bürgermeisterin geplant wurde. Nachdem dann in einem Gespräch mit den Kita-Leitungen deren Bedarfe gesammelt und ausgewertet wurden, kam der Hauptausschuss zu der Entscheidung, hierfür eine entsprechende Stelle in den Stellenplan aufzunehmen. Da diese Kraft dann aber zum überwiegenden Teil nur für die gemeindlichen Kita´s erforderlich ist und eingesetzt wird, ist es nur folgerichtig, dies auch bei der Festsetzung der Verwaltungskostenbeiträge entsprechend zu berücksichtigen.

 


Beschluss:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen, wie folgt zu beschließen: Die vom Amt zu erhebenden Verwaltungskostenbeiträge für die Betreuung der kostenrechnenden Einrichtungen des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden werden zum 01.01.2020 entsprechend der beigefügten Anlage neu festgesetzt.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja Stimmen7
Nein Stimmen1
Enthaltungen0