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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 1/050/0292-01-01  

Betreff: Weiteres Verfahren in Sachen Wegenutzungsverträge
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/050/0292-01
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
03.08.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde (offen)   
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
10.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde abgelehnt   

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Felde beschließt, die laufenden Verfahren in Bezug auf die neu abzuschließenden Wegenutzungsverträge Gas / Strom mit der GeKom zu beenden.

 

Die Verfahren sollen nun mit der Kanzlei von Herrn RA Dr. Templin aus Berlin weiter fortgesetzt werden.

 

Die Gemeinde nimmt das anliegende Angebot von Herrn RA Dr. Templin an und erteilt Ihm das Mandat.

 

Das Amt wird gebeten, einen entsprechenden Vertrag vorzubereiten und die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten.

 

 

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Sachverhalt:

Zusammenfassung für Gemeinde Felde

 

  • Wegenutzungsvertrag GAS
  • derzeitiger Netzbetreiber SH Netz AG
  • Vertragsabschluss: Juli 1998
  • Vertragsende: Juli 2018
    • derzeit schwebender Vertragszustand
    • Versorgung der Gemeinde mit GAS ist weiterhin gewährleistet
  • Jährliche Einnahmen durch Konzessionsabgaben GAS 4.000 € - 4.500 €, Tendenz steigend             

 

In den einzelnen Gemeinden wurden in den Monaten März bis Juni 2017 Beschlüsse gefasst, dass ein neues Verfahren - unter Zuhilfenahme der GeKom - in die Wege geleitet werden soll. Diese Beschlüsse wurden auch allesamt umgesetzt.

 

Im Rahmen des Beratungsvertrages mit der GeKom wurden im Jahre 2016 geschätzte Kosten in Höhe von ca. 2.000 € pro Gemeinde ermittelt.

Ca.

Der Liegenschaftsausschuss der Gemeinde Felde hatte der Beauftragung durch das Amt Achterwehr bereits im Jahre 2016 zugestimmt. Der Amtsausschuss stimmte am 08.11.20216 der Beauftragung zu. Der damalige Auftrag für die GeKOM wurde am 09.01.20217 durch den Amtsdirektor unterzeichnet.

 

Die GeKom hat dieses schwierige und sehr formalisierte Verfahren bis dato begleitet. Auf Grund der enorm gestiegenen rechtlichen Ansprüchen, welche sich aus der derzeitigen Rechtsprechung ergeben, sieht sich die GeKom nicht mehr in der Lage, die Gemeinden rechtssicher zu betreuen.

 

Die GeKom hat diesbezüglich an Herrn RA Dr. Templin aus Berlin verwiesen, welcher wohl der derzeit führende Experte in Sachen Wegenutzungsverträge ist.

 

Zwischenzeitlich wurde auch schon der Kontakt mit der Kanzlei von Herrn RA Dr. Templin hergestellt. Herr Dr. Templin hätte noch Kapazitäten frei und wäre auch gewillt, die amtsangehörigen Gemeinden bei der Durchführung der Neuabschlüsse der Wegenutzungsverträge zu beraten und zu vertreten.

 

Auf nochmalige Nachfrage bei Herrn RA Dr. Templin teilte dieser mit, dass man ungefähr mit 2.500 € - 4.500 € pro Gemeinde rechnen muss, sofern das Verfahren "normal" verläuft und es keine großen Abweichungen / Sonderwunsche einzelner Gemeinden gibt. Diese Summenangaben werden ohne Gewähr erteilt.

 

Bis dato haben alle anderen amtsangehörigen Gemeinden der Mandatsüberragung an Herrn RA Dr. Templin aus Berlin zugestimmt

.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Ca. 2.500 € bis 4.500 €

 

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Anlage/n:

Es wird auf die bereits erstellten Vorlagen zu dieser Thematik verwiesen