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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2021/050/0363-01  

Betreff: 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Beseitigung des Niederschlagswassers in der Gemeinde Felde (Abgabensatzung Niederschlagswasser) vom 12.12.2014
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2021/050/0363
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Felde Vorberatung
23.11.2021 
Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Felde (offen)   
Gemeindevertretung Felde Entscheidung
07.12.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung Felde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen bzw. die Gemeindevertretung beschließt den als Anlage beigefügten Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Beseitigung des Niederschlagswassers in der Gemeinde Felde vom 12.12.2014 in der vorliegenden Fassung.

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Felde betreibt die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung im Gemeindegebiet als öffentliche Einrichtung. Zur laufenden Finanzierung der Beseitigungseinrichtungen und den Betrieb werden Gebühren auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Felde (Abgabensatzung Niederschlagswasser) vom 12. Dezember 2014 erhoben. Die letztmalige Gebührenanpassung erfolgte im Rahmen der vorstehenden Satzung; der aktuelle Gebührensatz beträgt demnach für die ersten 100 qm Niederschlagsfläche 24,00 Euro pro Jahr und für jede weiteren angefangenen 25 qm Niederschlagsfläche zusätzlich weitere 6,00 Euro.

Auf Grundlage der BV 2021/050/0363 hat sich der Finanzausschuss der Gemeinde bereits am 21.10.2021 mit der erforderlichen Anpassung der Gebührensätze befasst; die seinerzeitige Kalkulation ergab einen neuen Gebührensatz von 20,55 Euro je 25 qm Niederschlagsfläche. Kritisch gesehen wurde im Rahmen der Beratungen der Umstand, dass der erhebliche Gebührenanstieg insbesondere dem Umstand geschuldet war, dass im Jahr 2020 im Rahmen der Entschlammung von Regenrückhaltebecken ausgewöhnliche Kosten in von über 180.000 Euro angefallen sind, die Gemeinde jedoch erst seit wenigen Jahren durch die Bildung von Rückstellungen die entsprechenden Kosten gleichmäßig auf einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt. Vor diesem Hintergrund wurde die Verwaltung gebeten, die Gebührenkalkulation um diese ausgewöhnlichen Aufwendungen zu bereinigen; entsprechend war auch die dazugehörige Auflösung der Rückstellungen unberücksichtigt zu lassen.

Im Ergebnis führen diese Anpassungen der Kalkulation zu einem neuen Gebührensatz von 10,91 Euro je 25 qm Niederschlagsfläche.

 

Neben der Anpassung des Gebührensatzes sieht der beigefügte Entwurf einer 1. Änderungssatzung zur Abgabensatzung Niederschlagswasser auch eine redaktionelle Änderung im Paragraphen 9 vor. Hier war die seinerzeitige Absatznummerierung fehlerhaft.

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Gebührenkalkulation sieht grundsätzlich eine 100%ige Deckung der Kosten durch die Einrichtung vor, sofern diese nicht durch andere Erträge gedeckt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Teile der Niederschlagswasserbeseitigungseinrichtungen auch der Straßenentwässerung dienen und somit nur teilweise bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühren zu berücksichtigen sind.

Durch die Anhebung des Gebührensatzes von 6,00 Euro auf 10,91 Euro steigen die gemeindlichen Einnahmen in diesem Bereich um rund 11.300 Euro im Jahr..


Anlage/n:

Entwurf einer 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung in der Gemeinde Felde vom 12. Dezember 2014

Gebührenbedarfsberechnung Niederschlagswassergebühren Felde ab 2022 ohne Entschlammung

Satzung ueber die Beseitigung des Niederschlagswassers der Gemeinde Felde 12.12.2014

Abgabensatzung Niederschlagswasserbeseitigung Gemeinde Felde vom 12.12.2014

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 1. Änderungssatzung Abgabensatzung Niederschlagswasser Felde (210 KB)    
Anlage 1 2 Satzung ueber die Beseitigung des Niederschlagswassers der Gemeinde Felde (65 KB)    
Anlage 2 3 Abgabensatzung Niederschlagswasserbeseitigung Gemeinde Felde (60 KB)    
Anlage 4 4 RW-Gebührenkalkulation Felde ab 01-01-2022 ohne Entschlammungskosten (311 KB)