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Bürgerinformationssystem

Vorlage - 2/000/0184-01-02  

Betreff: Rechtliche Struktur des Wasserwerks Felde
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/000/0184-01
Beratungsfolge:
Wasserversorgungsausschuss des Amtes Achterwehr Vorberatung
19.09.2023 
Sitzung des Wasserversorgungsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Achterwehr Entscheidung
20.11.2023 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Achterwehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag:

Dem Amtsausschuss wird empfohlen bzw. der Amtsausschuss beschließt, die Herauslösung des Eigenbetriebs „Wasserwerk des Amtes Achterwehr in Felde“ aus dem Amtshaushalt zum 01.01.2024 entgegen der Beschlussfassung in der Sitzung vom 05.12.2022 auszusetzen und zunächst die Entwicklungen hinsichtlich der Einführung einer neuen Finanzsoftware abzuwarten.

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Sachverhalt:

Das Amt Achterwehr ist Träger des Wasserwerks Felde, welches in Form eines Regiebetriebs als Unterform eines Eigenbetriebs nach den Regelungen der Gemeindeordnung und der Eigenbetriebsverordnung geführt wird.

Entsprechend der bislang geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben war es in diesem Rahmen unproblematisch, den Wasserwerksbetrieb vollkommen unabhängig vom allgemeinen Verwaltungshaushalt des Amtes abzubilden und damit auch sicherzustellen, dass das Wasserwerk nicht über die Amtsumlage – und damit Gemeinden, die nicht zum Versorgungsbereich gehören – mitfinanziert wird.

Aufgrund einer Änderung des Krediterlasses durch das Innenministerium SH ist dies zukünftig nicht mehr sicherzustellen, da im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips etwaige Überschüsse im allgemeinen Verwaltungshaushalt dazu führen können, dass im Bereich des Wasserwerks geplante Kreditfinanzierungen nicht umgesetzt werden können.

 

Vor diesem Hintergrund hatte der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 05.12.2022 beschlossen, den Betrieb des Wasserwerks zum 01.01.2024 aus dem Amtshaushalt herauszulösen und hierfür einen eigenen Wirtschaftsplan aufzustellen.

Im Rahmen der hierfür erforderlichen vorbereitenden Arbeiten hat nunmehr der entsprechende Softwareanbieter mitgeteilt, dass ihm eine Umsetzung im laufenden Jahr nicht möglich sein wird und daher frühestens zum 01.01.2025 die Herauslösung erfolgen könne.

Nicht zuletzt aufgrund dieser Entwicklungen prüft die Verwaltung nunmehr einen Wechsel der Finanzsoftware zum 01.01.2025. Sofern dies zur Umsetzung kommt, könnte in Abstimmung mit dem neuen Anbieter bereits bei den vorbereitenden Maßnahmen ein separierter Wirtschaftsplan für das Wasserwerk vorgesehen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Ausgliederung des Betriebes aus dem Amtshaushalt hat grundsätzlich keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen; in der Finanzsoftware wird hierfür lediglich ein zusätzlicher Haushalt angelegt, für den einmalige Einrichtungsaufwendungen entstehen. Diese entfallen dann zunächst.

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Anlage/n:

Keine