Entgeltordnung für den Grillplatz in der Gemeinde Westensee
Satzungen des Amtsbereiches
Für das Gebiet des Amtes Achterwehr gelten neben den bundes- und landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen im Wesentlichen die von den jeweiligen Gemeinden bzw. vom Amt erlassenen Satzungen.
Entgeltordnung für den Grillplatz in der Gemeinde Westensee
erlassen am: 16.10.2001 | i.d.F.v.: 13.11.2001 | gültig ab: 01.01.2002 | gültig am: 01.01.2023 | Bekanntmachung am: 19.11.2002
Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.10.2001 wird folgende Entgeltordnung für den Grillplatz der Gemeinde Westensee erlassen:
1.
Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Grillanlage an der Badestelle in Westensee werden folgende Benutzungsentgelte erhoben:
a) | Für Schulklassen pro Tag / Person | 0,40 EUR |
mindestens aber | 15,00 EUR | |
b) | Für Erwachsenengruppen Tag / Person | 1,00 EUR |
mindestens aber | 25,00 EUR | |
c) | Ein Entgelt für Gruppen unter 10 Personen wird nicht erhoben. | |
d) | Für die Nutzung des elektrischen Anschlusses wird eine Pauschale von | 5,00 EUR |
erhoben. | ||
e) | Bei Absage des Termins aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen ist ein Bearbeitungsentgelt von | 5,00 EUR |
zu zahlen. |