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Entgeltordnung für den Grillplatz in der Gemeinde Westensee

Satzungen des Amtsbereiches

Für das Gebiet des Amtes Achterwehr gelten neben den bundes- und landesrechtlichen Gesetzen und Verordnungen im Wesentlichen die von den jeweiligen Gemeinden bzw. vom Amt erlassenen Satzungen.

erlassen am: 16.10.2001 | i.d.F.v.: 13.11.2001 | gültig ab: 01.01.2002 | gültig am: 01.01.2023 | Bekanntmachung am: 19.11.2002


Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.10.2001 wird folgende Entgeltordnung für den Grillplatz der Gemeinde Westensee erlassen:

1.

Für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Grillanlage an der Badestelle in Westensee werden folgende Benutzungsentgelte erhoben:

a) Für Schulklassen pro Tag / Person 0,40 EUR
  mindestens aber 15,00 EUR
b) Für Erwachsenengruppen Tag / Person 1,00 EUR
  mindestens aber 25,00 EUR
c) Ein Entgelt für Gruppen unter 10 Personen wird nicht erhoben.  
d) Für die Nutzung des elektrischen Anschlusses wird eine Pauschale von 5,00 EUR
  erhoben.  
e) Bei Absage des Termins aufgrund von schlechten Witterungsverhältnissen ist ein Bearbeitungsentgelt von 5,00 EUR
  zu zahlen.  

 

2.

Das Entgelt ist mit der Terminzusage fällig.

3.

Diese Entgeltordnung tritt mit WIrkung vom 01.01.2002 in Kraft.