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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

Kurztext

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.

 

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

 

Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

Voraussetzungen

  • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
  • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

 

Es fallen keine Gebühren an.

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Frau Sophie-Marie Bernhardi Icon Vcard

Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: +49 4340/409-122   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: sophie-marie.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 09  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Frau Monika Heit Icon Vcard

Einwohnermeldeamt
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: +49 4340/409-121   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 09  


Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-555   |   Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)

Frau Sophie-Marie Bernhardi Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-122  
E-Mail: s.bernhardi[at]amt-achterwehr.de
|   Zimmer: 09  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)

Frau Monika Heit Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-123  
E-Mail: m.heit[at]amt-achterwehr.de
|   Zimmer: 17  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)

Frau Isabell Tietz Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-123  
E-Mail: i.tietz[at]amt-achterwehr.de
|   Zimmer: 09  


Einwohnermeldeamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-555   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)

Frau Isabell Tietz Icon Vcard

Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt

Tel: 04340409-123  
E-Mail: einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 10  


Allgemeine Hinweise

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