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Einschulung

Einschulungstermine werden in der Presse oder direkt von den Grundschulen bekanntgegeben.Grundschulpflicht: Altersgrenze und örtliche Zuständigkeit


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Mit Beginn eines Schuljahres werden alle dann neu schulpflichtigen Kinder eingeschult, das heißt in eine Schule aufgenommen. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.

Aus gesundheitlichen Gründen können Kinder für eine im jeweiligen Einzelfall zu bestimmende Dauer vom Schulbesuch beurlaubt werden - dies kommt zum Beispiel bei zu früh geborenen Kindern, deren errechneter Geburtstermin nach dem Schulpflicht-Datum gelegen hätte, in Frage.

Die Termine für die Anmeldungen der Schulanfänger erfahren die Eltern aus der Presse oder durch die für sie zuständige Grundschule in ihrem Wohnbezirk.

Verfahrensablauf:
Die Grundschule erfragt bei der Anmeldung die Personalien des Kindes und Angaben, die für den Schulalltag wichtig sind. Es folgt eine Einschulungsuntersuchung sowie ein Einschulungsgespräch in der Regel zwischen der Schulleitung und dem Kind. Dabei wird auch festgestellt, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Ist dies nicht der Fall, wird das Kind verpflichtet, vor der Einschulung an einem Sprachförderkurs teilzunehmen.

 

An die örtlich zuständige Grundschule.

Sollte es Ihr Wunsch sein, dass Ihr Kind eine andere Grundschule, als die örtlich zuständige besucht, so erklären Sie im Rahmen der dortigen Anmeldung, an welcher Schule Ihr Kind eingeschult werden soll. Sofern die von Ihnen ausgewählte Schule noch Aufnahmekapazitäten besitzen sollte, regeln die beiden betroffenen Schulen das Verfahren untereinander und setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung.

 

Weitere Informationen erteilt die Schulleiterin/der Schulleiter der jeweiligen Schule (unter anderem zu Aufnahmemöglichkeiten, Aufnahmebedingungen).

 

Ansprechpartner

Grundschule des Amtes Achterwehr in Bredenbek

Wakendorfer Weg 2
24796 Bredenbek
Tel: +49 4334 188241   |   Fax: +49 4334 188242
E-Mail: grundschule.bredenbek[at]Schule.LandSH.de
Web: www.bredenbek.de

Mitarbeiter (Grundschule des Amtes Achterwehr in Bredenbek)

Frau Carola Haut-Grzonkowski Icon Vcard



Grundschule des Amtes Achterwehr in Felde

Dorfstraße 93
24242 Felde
Tel: +49 4340 402561   |   Fax: +49 4340 402563
E-Mail: Grundschule.Felde[at]schule.landsh.de
Web: www.grundschule-felde-mit-westensee.de/


Regenbogenschule, Grundschule des Amtes Achterwehr in Strohbrück

Mönkbergseck 27
24107 Quarnbek
Tel: +49 4340 402744   |   Fax: +49 4340 499427
E-Mail: Grundschule-des-Amtes-Achterwehr.Strohbrueck[at]schule.landsh.de
Web: www.grundschulestrohbrueck.lernnetz.de

Mitarbeiter (Regenbogenschule, Grundschule des Amtes Achterwehr in Strohbrück)

Frau Sabine Simon Icon Vcard



Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.