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Fragen zur Abwassersatzung

Die Stadt Wedel ist zur Abwasserbeseitigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz verpflichtet. Die Stadt Wedel betreibt durch Ihren Betrieb Stadtentwässerung Wedel die unschädliche Beseitigung des Abwassers (Schmutz- und Niederschlagswasser).


Quelle der Inhalte:
Stadt Wedel


Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, der §§ 1, 6, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 und der §§ 31 und 31a des Landeswassergesetzes in der Fassung vom 06.01.2004 wurde nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Wedel vom 12.Oktober 2006 diese Satzung erlassen

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Herr Carstensen Icon Vcard

Abteilungsleiter
Abteilung II - Finanzverwaltung / Kämmerei

Tel: +49 4340/409-201   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
Etage: Obergeschoss   |   Zimmer: 31  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Herr Jöhnk Icon Vcard

Abteilungsleiter
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: +49 4340/409-101   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: c.joehnk[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 11  


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.