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Handwerksrolle: Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb

Handwerkliche Nebenbetriebe müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch in die Handwerksrolle eingetragen werden.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle besteht auch für

  • handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Versorgungs- oder sonstigen gewerblichen Betrieb öffentlich rechtlicher Träger,
  • für handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Unternehmen eines zulassungspflichtigen Handwerks, der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft oder sonstiger Wirtschafts- und Berufszweige

verbunden sind, wenn in ihnen in einem zulassungspflichtigen Handwerk Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig erbracht werden.

 

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb (Handwerksrolle) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

 

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.

 

§ 2 Nr. 2, Nr. 3 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

§ 2 HwO

 

Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

HWK Lübeck - Handwerksrolle

 

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Handwerkskammer Flensburg

Johanniskirchhof 1-7
24937 Flensburg
Tel: 0049461 866-0   |   Fax: 0049461 866-110
E-Mail: info[at]hwk-flensburg.de

Postanschrift:

Postfach 1738
24907 Flensburg


Öffnungszeiten:

Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.