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Kfz: Altfahrzeugentsorgung (Verwertungsnachweis)

Hersteller und Importeure von bestimmten Fahrzeugen sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Letzthalter von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnnen), die Ihre Altfahrzeuge entsorgen möchten, können diese kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückgeben. Die Hersteller und Importeure sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten.

Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens einen Monat vor der endgültigen Stilllegung in der Europäischen Union zugelassen waren.

Wird ein Fahrzeug endgültig stillgelegt und entsorgt, hat ein zertifizierter Altautoverwertungsbetrieb einen Verwertungsnachweis für die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde auszustellen.

 

An eine anerkannte Annahme- oder Rücknahmestelle/einen anerkannten Demontagebetrieb.

Zugelassene Betriebe können Sie bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA) ermitteln.

GESA

 

  • Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV),
  • § 15 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV).

AltfahrzeugV

§ 15 FZV

 

Bei Fragen bezüglich eines Verwertungsnachweises können Sie sich auch an die Kfz-Innungen oder die Fahrzeughersteller wenden. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der GESA.

GESA

 

Ansprechpartner

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur

Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html

Postanschrift:

24171 Kiel


Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

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