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Genehmigung von Tierversuchen beantragen

Tierversuche darf nur durchführen, wer die dafür erforderlichen Fachkenntnisse besitzt.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Tierversuche werden nur genehmigt, wenn die durchführenden Personen die dafür erforderlichen Fachkenntnisse nachweisen.

Für bestimmte Versuche gelten spezielle Voraussetzungen, das heißt Tierversuche an Wirbeltieren, ausgenommen Versuche nach § 8 Abs. 7 Nr. 2 Tierschutzgesetz, dürfen nur von Personen

  • mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin / Medizin oder
  • mit abgeschlossenem naturwissenschaftlichem Hochschulstudium oder
  • die auf Grund einer abgeschlossenen Berufsausbildung nachweislich die erforderlichen Fachkenntnisse haben,

durchgeführt werden.

Tierversuche mit operativen Eingriffen an Wirbeltieren dürfen nur von Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium

  • der Veterinärmedizin / Medizin oder
  • der Biologie - Fachrichtung Zoologie -, wenn diese Personen an Hochschulen oder anderen wissenschaftlichen Einrichtungen tätig sind,

durchgeführt werden.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen zulassen, wenn der Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse auf andere Weise erbracht wird.

 

An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

 

In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 26,00 bis 77,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genauer Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

Ansprechpartner

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Tel: 0431 9880  
E-Mail: poststelle[at]mllev.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

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Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.