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Vermarktung von Geflügelfleisch

Geflügelfleisch darf innerhalb der EU nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vermarktet werden.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Zur Vereinfachung des Handelsverkehrs gibt es Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch. Sie sollen den Markt transparenter machen. Sie gelten für bestimmte Kategorien von Geflügelfleisch von Hühnern, Enten, Gänsen, Truthühnern und Perlhühnern. Innerhalb der EU darf dieses Geflügelfleisch nur vermarktet werden, sofern es diesen Normen entspricht und keiner Behandlung (mit Ausnahme einer Kältebehandlung) unterworfen wurde.

Prüferinnen und Prüfer des Fachdezernates "Handelsklassenüberwachung" kontrollieren die Qualität des Geflügelfleisches. Sie überprüfen zudem die Einhaltung der Mindestbedingungen bei den Erzeugern von Geflügel, die für die Verwendung von Angaben über die Haltungsform (zum Beispiel bäuerliche Auslaufhaltung, bäuerliche Freilandhaltung, extensive Bodenhaltung) zugelassen sind. Ferner wird auf allen Handelsstufen die korrekte Kennzeichnung von Geflügelfleisch (frisch, gefroren, tiefgefroren), Geflügelteilstücken, Geflügelfleisch in Fertigpackungen sowie nicht in Fertigpackungen kontrolliert. Es wird außerdem bei gefrorenen oder tiefgefrorenen Hähnchen der Wassergehalt geprüft, der einen bestimmten technisch unvermeidbaren Wert nicht überschreiten darf.

Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften werden mit Verwarnungen oder Bußgeldern geahndet. Gegebenenfalls wird auch geprüft, ob dem Betrieb die Registrierung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen entzogen werden sollte.

 

An das Landeslabor, Fachdezernat: Tierarzneimittel-, Futtermittel- und Handelsklassenüberwachung.

 

  • Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO),
  • Verordnung (EG) Nr. 543/2008 der Kommission vom 16. Juni 2008 mit Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch,
  • Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91,
  • Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch (GFlFleischV).

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Verordnung (EG) Nr. 543/2008

Verordnung (EG) Nr. 834/2007

GFlFleischV

 

Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Geflügelhaltung

 

Ansprechpartner

Landeslabor Schleswig-Holstein

Max-Eyth-Straße 5
24537 Neumünster
Tel: +49 4321 904-600   |   Fax: +49 4321 904-619
E-Mail: info[at]lsh.landsh.de


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