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Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten

Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen beziehungsweise Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.

Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.

Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.

Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.

Kurztext

  • Wahlhelfer Verpflichtung
  • Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin ist ein Ehrenamt, zu dem jede wahlberechtigte Person verpflichtet ist
  • Ablehnung nur aus wichtigem Grund möglich
  • Pflichten: unparteiische Ausübung, Verschwiegenheit
  • Keine Gesichtsverhüllung
  • Gemeindebehörden können von anderen Behörden folgende Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift; die betroffenen Personen werden hierüber informiert
  • zuständig: Wahlamt

 

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).

 

Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:

  • Die Wahlbehörde prüft und stellt die nötigen Voraussetzungen fest.
  • Der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin beruft Sie in den Wahlvorstand.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie sind wahlberechtigt,
  • Es spricht kein wichtiger Grund gegen eine Verpflichtung.

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr


Amt Achterwehr - Außenstelle Melsdorf

Außenstelle Melsdorf
Rotenhofer Weg 1
24109 Melsdorf
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de

Postanschrift:

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Wichtiger Hinweis:

Besuche vor Ort sind vorher abzustimmen.

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Außenstelle Melsdorf)

Frau Schicker Icon Vcard

Abteilung 0 - Hauptamt

Tel: +49 4340/409-004   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: k.schicker[at]amt-achterwehr.de
Etage: Obergeschoss  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Außenstelle Melsdorf)

Frau Thomsen Icon Vcard

Sachbearbeiterin
Abteilung 0 - Hauptamt

Tel: +49 4340/409-006   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: L.thomsen[at]amt-achterwehr.de
Etage: Obergeschoss  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Außenstelle Melsdorf)

Frau C. Voß Icon Vcard

Abteilung 0 - Hauptamt

Tel: +49 4340/409-003   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: c.voss[at]amt-achterwehr.de
Etage: Obergeschoss  


Amt Achterwehr - Hauptamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000   |   Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)

Herr Andreas Kock Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-001  
E-Mail: a.kock[at]amt-achterwehr.de

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)

Herr Marc Reiser Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-002  
E-Mail: m.reiser[at]amt-achterwehr.de
|   Zimmer: 23  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)

Frau Kristina Schicker Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-004  
E-Mail: k.schicker[at]amt-achterwehr.de
|   Zimmer: 6  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)

Frau Carina Voß Icon Vcard

Tel: +49 4340 409-003  
E-Mail: c.voss[at]amt-achterwehr.de


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!

Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.

Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.