Änderung eines geförderten Vorhabens im Bereich Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft beantragen
Als Unternehmen oder Organisation erhalten Sie Fördermittel für Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft? Wenn sich an einer bereits bewilligten Fördermaßnahme etwas ändert, müssen Sie dafür einen Antrag stellen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft (EPW) sind kurz- bis mittelfristig angelegte gemeinsame Vorhaben von Unternehmen und sogenannten Durchführungsorganisationen. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation eine EPW umsetzen und eine bereits bewilligte Fördermaßnahme ändern wollen, müssen Sie dies beim BMZ beantragen. Das gilt für folgende Änderungen:
Kurztext
Sie können die Änderungen online beantragen:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die bewilligte Förderung steht Ihnen in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr. Zwischennachweise müssen Sie dem BMZ bis zum 30. April des Folgejahres vorlegen. (Schluss-) Verwendungsnachweise bis spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke
Tel:
+49 30 18535-0
|
Fax:
+49 30 18535-2501
E-Mail:
RL412[at]bmz.bund.de
Postanschrift:
Stresemannstraße 94
10963
Berlin, Stadt