Änderung Ihres Förderantrags für Projekte zur Förderung der Sozialstruktur in Partnerländern beantragen
Sie erhalten für ein Sozialstrukturförderungs-Projekt Zuwendungen vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)? Dann müssen Sie sich außerplanmäßige Änderungen im Projektverlauf vom BMZ bewilligen lassen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Das BMZ muss sämtliche Änderungen bewilligen, die
des Projekts betreffen.
Stellen Sie dafür einen Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag an das BMZ.
In folgenden Fällen müssen Sie einen Änderungsantrag stellen:
Einen Aufstockungsantrag können Sie stellen, wenn sich die im Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben und die im Zuwendungsbescheid bewilligten Ausgaben erhöhen.
In Ihrem Änderungs- beziehungsweise Aufstockungsantrag geben Sie an, um welche Änderung es sich handelt und fügen nötige Unterlagen an.
Kurztext
Ihren Änderungsantrag für ein Projekt der Sozialstrukturförderung können Sie online über das Bundesportal oder formlos per E-Mail oder Post stellen.
Änderungsantrag online über das Bundesportal einreichen:
Änderungsantrag per E-Mail oder Post einreichen:
Voraussetzungen
Sie erhalten für ein Projekt der Sozialstrukturförderung Zuwendungen vom BMZ.
Bearbeitungsdauer
5 Tage bis 3 Monate
Es fallen keine Kosten an.
Die Muster für die erforderlichen Unterlagen finden Sie als Anlagen der Richtlinien für die Förderung:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bezeichnung: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 511 Kirchen, Politische Stiftungen, Sozialstrukturförderung, Grundsätze Religion und Entwicklung
Dahlmannstraße 4
53113 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 99535-0
|
Fax:
+49 228 99535-3500
E-Mail:
poststelle[at]bmz.bund.de
Web:
www.bmz.de
Postanschrift:
Postfach
120322
53045
Bonn, Stadt
Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 – 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 15:00 Uhr