Bargeld und bestimmte andere Mittel bei Grenzübertritt anmelden
Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie bei der Einreise nach Deutschland oder bei der Ausreise Bargeld oder bestimmte andere Mittel in Höhe von 10.000 EUR oder mehr mitführen, müssen Sie den Zoll informieren.
Die Zollbehörden überwachen den Verkehr mit Barmitteln über die Grenzen Deutschlands. Das betrifft unter anderem Reisen aus der und in die Europäische Union (Drittländer).
Für Barmittel müssen Sie ab einem Gesamtwert von 10.000 EUR bestimmte Anmeldepflichten beachten. Ausländische Währungen müssen Sie mit dem Kurs am Tag der Ein- beziehungsweise Ausreise in Euro umrechnen.
Als Barmittel gelten:
Kurztext
Das Formular "Barmittelanmeldeerklärung" steht Ihnen online als Dienstleistung "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme" im Zoll-Portal zur Verfügung.
Zur Nutzung der Dienstleistung ist eine einmalige Registrierung unter www.zoll-portal.de notwendig. Nach erfolgreicher Registrierung melden Sie sich an und wählen die Dienstleistung "Anmeldung von Barmitteln Entgegennahme" aus.
Auf Ihrem Reiseweg in ein oder aus einem Drittland, müssen Sie Barmittel von 10.000 EUR oder mehr online oder schriftlich anmelden:
Hinweis: Bei den Kontrollen darf der Zoll das Beförderungsmittel und Ihr Gepäck überprüfen. Wenn anzunehmen ist, dass Sie Barmittel unter Ihrer Kleidung mit sich führen, dürfen die Zollbediensteten Sie auch körperlich durchsuchen.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung müssen Sie direkt bei der Ein- oder Ausreise abgeben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens mehrere Minuten. Ergeben sich Annahmegründe, dass die Barmittel im Zusammenhang mit Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten stehen könnten, könnte diese auch mehrere Stunden betragen.
Es fallen keine Kosten an.
Grundsätzlich keine, jedoch bei Bedarf Unterlagen über:
Artikel 3 EU-Verordnung über die Überwachung von Barmitteln (2018/1672)
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf gegeben.
Ansprechpartner
Die Zollbediensteten an der Grenze oder am Flughafen
Die Zollstelle, über die Sie ein- oder ausreisen
Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunftsstelle Zoll
Carusufer 3-5
01099
Tel:
+49 351 44834-530
|
Fax:
+49 351 44834-590
E-Mail:
enquiries.english[at]zoll.de
Web:
www.zoll.de/DE/Kontakt/Auskuenfte/auskuenfte_node.html
Postanschrift:
Postfach
100761
01077
Öffnungszeiten:
Sprechzeiten:
Montag: 08:00 – 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 17:00 Uhr
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