Energieversorgung: Entgelte für den Netzzugang
Die Entgelte für den Netzzugang ergeben sich aus den von der Regulierungsbehörde kalenderjährlich festgesetzten Erlösobergrenzen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
- Fischereischein ausstellen bei Verlust
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Hunde: Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Hundehaltung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
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