Individuelle Netzentgeltvereinbarungen melden und Angaben ändern
Wenn Sie ein individuelles Netzentgelt mit Ihrem Stromnetz-Betreiber vereinbart haben, müssen Sie dies der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden. Sie müssen der BNetzA auch melden, wenn die Vereinbarung endet. Bei Änderungen ist eine neue Vereinbarung nötig.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie als Unternehmen oder Privatperson Strom zu Zeiten nutzen, in denen sonst wenig Strom verbraucht wird oder wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen, können Sie mit Ihrem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren. Diese individuelle Vereinbarung müssen Sie der Bundesnetzagentur (BNetzA) melden.
Wenn sich die Vertragsparteien, die Anschlusssituation oder die Berechnungsmethodik geändert haben, müssen Sie die ursprünglich gemeldete Vereinbarung beenden und dies ebenfalls der BNetzA mitteilen.
Teilen Sie der BNetzA auch mit, wenn sich bei einer bestehenden Netzentgeltvereinbarung etwas ändert, zum Beispiel Ihr Firmenname oder Ihre Adresse beziehungsweise die Adresse der Stromabnahmestelle.
Eine sogenannte atypische Netznutzung liegt vor, wenn Sie Strom zu ungewöhnlichen Zeiten nutzen. Das heißt, dass das Maximum Ihres Stromverbrauchs im Jahr die sogenannte Jahreshöchstlast außerhalb der Zeit liegt, in der bundesweit viel Strom verbraucht wird. In diesem Fall können Sie mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt von 20 Prozent des regulären Netzentgelts vereinbaren.
Eine sogenannte stromintensive Netznutzung liegt vor, wenn Sie besonders viel Strom verbrauchen. Das ist der Fall, wenn
Sie können in diesem Fall mit dem Stromnetz-Betreiber ein individuelles Netzentgelt vereinbaren in Höhe von
Kurztext
Eine individuelle Netzentgeltvereinbarung können Sie online oder per Post oder Fax an die BNetzA melden.
Individuelle Netzentgeltvereinbarung, deren Ende oder Änderungen online melden:
Individuelle Netzentgeltvereinbarung per Post oder Fax melden:
Ende einer individuellen Netzentgeltvereinbarung oder Änderungen an einer bestehenden Netzentgeltvereinbarung per Post oder Fax melden:
Die BNetzA benachrichtigt Sie, wenn Sie Angaben oder Unterlagen nachreichen müssen.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen der BNetzA Ihre individuelle Netzentgeltvereinbarung spätestens bis zum 30. September des Jahres melden, ab dem die Vereinbarung erstmalig gilt.
Es fallen keine Kosten an.
Bei Stromverbrauch zu ungewöhnlichen Zeiten (atypische Netznutzung):
Bei besonders hohem Stromverbrauch (stromintensive Netznutzung):
Bei Änderungen zu einer bestehenden Netzentgeltvereinbarung:
Falls Sie den Antrag für eine andere Person oder Organisation stellen:
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA) – Beschlusskammer 4
Tulpenfeld 4
53113 Bonn, Stadt
Tel:
+49 228 140
|
Fax:
+49 228 146464
E-Mail:
BK4-Postfach[at]BNetzA.de
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Servicezeiten
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Dienstag 9:00 – 16:00 Uhr
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