KfW-Darlehen in Verbindung mit Tilgungszuschuss des Bundes für Tiefengeothermie beantragen
Das KfW-Programm Erneuerbare Energien - Premium - Tiefengeothermie\" unterstützt Investitionen in Tiefengeothermie-Anlagen sowie die dazugehörigen Bohrungen mit zinsgünstigen Darlehen der KfW in Verbindung mit Tilgungszuschüssen des Bundes aus dem Marktanreizprogramm (MAP).
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Mit der Leistung Erneuerbare Energien Premium Tiefengeothermie wird Ihr Energievorhaben gefördert, wenn Sie tiefe Erdwärme in mehr als 400 Metern Bohrtiefe erschließen und nutzen wollen, das Thermalfluid mindestens 20° C warm ist und Ihr Vorhaben in Deutschland durchgeführt wird sowie alle weiteren Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Es bestehen drei voneinander unabhängige kumulierbare Förderbausteine:
Tilgungszuschuss für die obertägige Anlage (Anlagenförderung),
Tilgungszuschuss für Bohrkosten,
Mehrkostenförderung.
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich, wenn die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden. Höchstens 80 Prozent der förderfähigen Kosten dürfen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
Ein Rechtsanspruch auf das Förderdarlehen und den Tilgungszuschuss besteht nicht.
Kurztext
für Unternehmen: Ihr Finanzierungspartner (zum Beispiel Hausbank)
Die KfW vergibt die Darlehen (mit Ausnahme für Kommunen) nicht direkt, sondern über den von Ihnen gewählten Finanzierungspartner.
Voraussetzungen
Sie sind insbesondere ein Unternehmen oder eine Kommune.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden, notwendige Reservierungen von Geräten, Investitionsgütern oder Dienstleistungen sind erlaubt. Zusätzlich gelten die Regelungen der KfW.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit kann im Vorfeld nicht bestimmt werden. Sie hängt von den erforderlichen Genehmigungen z.B. nach dem Bundesberggesetz (BBergG), den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) beziehungsweise der landesrechtlichen Wassergesetze und bauplanungs- beziehungsweise bauordnungsrechtlichen Regelungen ab.
Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben.
Richtlinie zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbaren Energien auf dem Wärmemarkt (am 1.1.20 in Kraft getreten)
Ansprechpartner
KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel:
+49 69 7431-0
|
Fax:
+49 69 7431-2944
E-Mail:
info[at]kfw.de
Web:
www.kfw.de/kfw.de.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:00-18.00 Uhr