Nach einer Abfindung erneut eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Verschlimmerung beantragen
Sie können von der gesetzlichen Unfallversicherung nach einer Abfindung auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen erneut eine Rente erhalten.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Es ist unter Umständen möglich, sich anstelle einer regelmäßigen Rente von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Abfindung zahlen zu lassen, also eine einmalige Auszahlung.
Verschlimmert sich Ihr Gesundheitszustand nach Gewährung einer Abfindung, haben Sie wieder einen Anspruch auf Rente in vollem Umfang. Dies wird als Wiederaufleben der abgefundenen Rente bezeichnet. Die gezahlte Abfindungssumme wird auf Ihre Rente angerechnet.
Um erneut eine Rente zu erhalten, müssen Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einen Antrag stellen.
Kurztext
Sie können das Wiederaufleben der Rente online oder per Post beantragen.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Ansprechpartner
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 17430
10117 Berlin, Stadt
Tel:
+49 800 6050404
E-Mail:
info[at]dguv.de
Web:
www.dguv.de
Übersicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
Web:
www.dguv.de/de/bg-uk-lv/index.jsp